| Auswahl
der Filme Nach den bisherigen Richtlinien konnten die 5 Jury-Mitglieder
je 3 Filme für den Wettbewerb vorschlagen. Diese Regelung zeigte 1980 entscheidende
Nachteile. a) Jedes Jury-Mitglied war voreingenommen und wollte den von ihm
bereits vorher favorisierten Film als Sieger sehen. Das führte u. a. dazu,
daß nicht alle Filme von jedem Jurymitglied gesehen wurden und in der Abstimmung
Filme nicht von jedem Mitglied bewertet wurden. Die Gefahr einer "Klüngelwirtschaft"
ist sehr groß. b) Da nur Jury-Mitglieder Filme vorschlagen konnten,
mußten diesen die Filme auch bekannt sein. Diese Kenntnis kann nur auf vorhergegangenen
Festivals erlangt werden. Alle vorgeschlagenen Filme waren denn auch schon auf
Festivals zu sehen. Mit Ausnahme des Films "Die Leute von Lichtsteinstrass"
war kein Film eine Uraufführung. Daraus resultiert zum größten
Teil das Desinteresse der überregionalen Presse nach Saarbrücken zu
kommen. Da die Filme alle bekannt waren, konnte man sich den Besuch in SaarbrücKen
sparen. Nachwuchsregisseur Der Begriff "Nachwuchsregisseur"
in den bisherigen Richtlinien ist zu vage gefasst. Man sollte ihn einengen, z.B.
"ein Regisseur, der bisher nicht mehr als 3 abendfüllende Filme hergestellt
hat". Offener Wettbewerb als Alternative Ein
offener Wettbewerb um die Vergabe des Max-Ophüls-Preises könnte wesentlich
dazu beitragen, die aufgezeigten Nachteile auszugleichen. Eine erhöhte
Preissumme wäre ein zusätzlicher Anreiz gerade für junge Regisseure
sich am Wettbewerb zu beteiligen. Eine Einengung des Begriffs "Nachwuchs"
verhindert hinreichend eine Ausuferung der Zahl, der Bewerber. Infrage kommen
dann pro Jahr ca. 10-18 Filme. Ein Wettbewerb mit neuen Filmen, ein Festival
also, auf dem es noch neue Filme zu entdecken gibt, wäre auch Anreiz für
die überregionale Presse über den Saarbrücker Preis zu berichten:
Mut also zum offenen Wettbewerb.
gez. Albrecht Stuby |